Begleit-Infos für
religions­pädagog­ische Fort­bildungen • Veranstal­tungen

  • Stellen Sie bitte aus versicherungsrechtlichen Gründen vor Beginn der Veranstaltung sicher, dass Ihre Schulleitung über die Anmeldung informiert ist und Ihre zuständige Vorgesetzte oder ihr zuständiger Vorgesetzter einen Dienstreiseantrag genehmig hat.
  • Wenn Sie verhindert sind zur Fortbildung zu kommen, bitten wir um eine rechtzeitige Abmeldung per Telefon oder E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Kontakt".
  • Sollten einzelne Fortbildungen die räumlichen Kapazitäten überschreiten, müssen wir die Teilnehmer-Zahl begrenzen. In einem solchen Fall können nur die Anmeldungen berücksichtigt werden, die in zeitlicher Reihenfolge zuerst bei uns eingegangen sind. Im Zweifelsfall entscheidet die Veranstaltungs- bzw. Fortbildungsleitung über die Teilnahme. Sie erhalten dann ggf. rechtzeitig eine Absage.
  • Staatliche Lehrkräfte können einen Fahrtkostenersatz zu unseren Fortbildungen auf dem Dienstweg dann beantragen, wenn sie sich über die staatlichen Fortbildungsseiten angemeldet haben.
  • Über die Anfahrt zum Fortbildungsort bzw. über die dortige Parkplatz-Situation bitten wir Sie unbedingt, die Hinweise bei der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu beachten.
  • Eine in Inhalten und Zielen detaillierte Teilnehmer-Bescheinigung wird jedem/r Teilnehmer/in am Ende der Fortbildung ausgehändigt.
  • Stellen Sie bitte aus versicherungsrechtlichen Gründen unbedingt vor Beginn der Veranstaltung sicher, dass Ihre Schulleitung (staatliche Lehrkräfte) bzw. Ihr:e Schuldekan:in (kirchliche Lehrkräfte) über die Anmeldung informiert ist und einen Dienstreiseantrag genehmigt hat.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns und wünschen Ihnen eine interessante und ertragreiche Fortbildung.

 

Ihr Team im Büro der Schuldekanin für Backnang und Marbach